Satzungen der Stadt Kaisersesch

Satzung über die Gebühren der Martinshütte

Satzung
der Stadt Kaisersesch über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Martinshütte
vom 17.06.2016

 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 2 Abs. 1 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBL. S. 175), alle in der jeweils geltenden Fassung folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Allgemeines
Zur teilweisen Deckung der Kosten für die Unterhaltung der Schutzhütte erhebt die Stadt Kaisersesch für die Benutzung Gebühren nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
§ 2
Gebührenpflichtige
Gebührenpflichtige sind die Benutzer der Schutzhütte und deren Einrichtungen, bei Vereinen der Vorstand. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Entstehung der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht an dem Tag, an dem die Benutzung der Schutzhütte sowie deren Einrichtungen erfolgen.
§ 4
Gebührenberechnung
1. Die Gebühren werden in Form von Pauschalbeträgen erhoben und betragen pro Kalendertag für
a) Ortsansässige Mieter 40,00 €
b) Ortsfremde Mieter 80,00 €
In dem vorgenannten Pauschalbetrag sind die Kosten für Wasser und Strom enthalten.
2. Den Schulen in Kaisersesch (Schwerpunktschule Kaisersesch, der Realschule plus und FOS Kaisersesch, der Pommerbachschule) sowie der Kindertagesstätte Kaisersesch (Haus des Kindes) und für die städtische Jugend- und Seniorenarbeit wird die Martinshütte jährlich für eine interne Veranstaltung gebührenfrei zu Verfügung gestellt.
3. Die Reinigung der Martinshütte erfolgt durch den Benutzer unmittelbar nach der Benutzung. Kommt der Benutzer dieser Verpflichtung nicht nach, erfolgt die Reinigung durch einen Beauftragten der Stadt Kaisersesch auf Kosten des Benutzers. Der anfallende Müll ist vom Benutzer zu entsorgen.
4. Bei der Schlüsselübergabe ist eine Kaution von 100,00 € beim Stadtbürgermeister bzw. dem Stadtarbeiter zu hinterlegen, die nach ordnungsgemäßem Verlassen der Schutzhütte wieder erstattet wird. Der Stadtbürgermeister kann in Ausnahmefällen eine höhere Kaution festsetzen.
5. Soweit Benutzungen nicht nach den o. a. Gebühren berechnet werden können, werden sie von Fall zu Fall vereinbart. Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, solche Vereinbarungen abzuschließen.
§ 5
Zahlung der Gebühr
Die Veranlagung der Gebühr erfolgt durch die Verbandsgemeinde Kaisersesch und wird dem Gebührenpflichtigen durch Zusendung einer Zahlungsaufforderung bekannt gegeben. Die Veranstaltungen werden von dem Stadtbürgermeister rechtzeitig der Verbandsgemeindeverwaltung mitgeteilt.
§ 6
Anwendung des Kommunalabgabengesetzes
Soweit diese Satzung keine besonderen Regelungen enthält, gilt im Übrigen das Kommunalabgabengesetz.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Martinshütte vom 29.12.1995 in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft.
Kaisersesch, den 17.06.2016
Stadt Kaisersesch
gez. Gerhard Weber, Stadtbürgermeister

Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Kaisersesch, den 30.06.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister

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